Zaslat SMS: Vorläufige Bestimmungen zur Ausführung der Reichs-Gesetze, betreffend die Besteuerung des Branntweins vom 24. Juni 1887 und vom 8. Juli 1968 und betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken vom 19. Juli 1879.: Anlagen C und D